Schweizer Banken bieten Ratenkredit schufafrei an
veröffentlicht am 11. August 2011
Die Schufa-Auskunft gehört zu den wichtigsten Bestandteilen einer Prüfung wenn man einen Antrag auf einen Kredit stellt. Bei der Schufa handelt es sich um ein Institut, welches in erster Linie von Unternehmen finanziert wird die selbst Kredite vergeben. Dieses Institut bekommt von den angeschlossenen Unternehmen die Daten übermittelt, die dieses speichert und analysiert. Der Sinn der Schufa ist es, auf der einen Seite die Firmen vor Kunden zu schützen, die ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen können oder wollen, und auf der anderen Seite aber die Verbraucher vor einer Überschuldung zu schützen. Natürlich dürfen die Daten nicht einfach so gespeichert werden, dafür bedarf es einer Unterschrift des Kunden. Diese muss man ablegen, wenn man ein Konto eröffnet oder eben in irgendeiner Form einen Kredit beantragt. Diese Unterschrift gilt als Genehmigung für die Speicherung der Daten und ohne diese, wird man bei einem an die Schufa angeschlossenen Unternehmen keinen Kredit bewilligt bekommen. Ist diese Unterschrift einmal gegeben, dann werden neben dem Namen, dem Geburtsdatum und der Anschrift auch verschiedene Geschäftsabschlüsse wie Girokonten, Kreditkarten, sowie Kredite gemeldet. Diesen normalen Geschäftsvorgänge werden als Positivmerkmale bezeichnet, daneben existieren allerdings auch die Negativmerkmale. Wird ein Kredit von einer Bank gekündigt, werden Raten nicht bezahlt oder gibt es viele Lastschriftrückbuchungen in einem kurzen Zeitraum, so fließen diese ebenfalls in die Schufa-Auskunft mit ein.
Sollte einem ein Kredit also aufgrund dieser negativ Eintragungen verwehrt sein, dann gibt es noch eine andere Methode. Ausländische Banken bieten einen Ratenkredit schufafrei an, weil diese nicht über die deutschen Daten verfügen und somit auch nicht an die Negativeintragungen herankommen. Da so ein Kredit für eine Bank aber ein entsprechendes Risiko darstellt, werden auf diese Art meistens nur Kredite bis zu einem Betrag von maximal 3.500 Euro vergeben. Aber auch hier müssen erst einmal bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, wie ein regelmäßiges Einkommen aus einem unbefristeten Arbeitsverhältnis, sowie einem Einkommen über der Pfändungsgrenze und der Vollendung des 18ten Lebensjahres.