Schwarze Liste bei Versicherungen

veröffentlicht am 25. Januar 2011

Dass Informationen über Kredite bei der Schufa gesammelt werden und sich Banken vor einer Kreditvergabe durch eine Schufa-Auskunft darüber informieren, ob der Antragsteller auch alle bestehenden Finanzierungen angegeben hat oder in der Vergangenheit negativ aufgefallen ist, gilt allgemein als bekannt. Weitaus weniger bekannt ist in der Öffentlichkeit, dass es auch in der deutschen Versicherungswirtschaft das so genannte Hinweis- und Informationssystem (HIS) gibt, welches auch als „Schwarze Liste“ bezeichnet wird. Bereits im Jahr 1993 wurde damit begonnen, Daten über Versicherungskunden zentral zu sammeln, um die Versicherungsunternehmen vor Betrügern oder klagewütigen Kunden zu schützen. Zunächst wurden hier nur Informationen von Kraftfahrzeugversicherungen gesammelt, später wurden auch Daten anderer Versicherungssparten wie Lebens-, Unfall- und Rechtsschutzversicherung ergänzt. Laut Angaben der Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft sind mittlerweile zwischen neun und zehn Millionen Daten gespeichert. Es gäbe jedoch eine klare Trennung der Daten zwischen den einzelnen Sparten, um zu verhindern, dass man Personenprofile damit erstellen kann. Seit April 2009 sind Versicherungsunternehmen verpflichtet, dem Kunden mitzuteilen, wenn sie dessen Daten an das HIS weitergeben. Auch der Kunde selbst hat seitdem die Möglichkeit, bei der in Berlin ansässigen zentralen Stelle des HIS unter Beilage einer lesbaren Ausweiskopie schriftlich anzufragen, welche Daten über ihn gespeichert sind.