Kunden müssen Tariferhöhungen nicht hinnehmen

veröffentlicht am 23. Januar 2012

Wenn Versicherungen oder Stromanbieter ihre Tarife erhöhen, müssen das Kunden keineswegs einfach hinnehmen. Jahr für Jahr verteuert sich derzeit der Strom einiger Anbieter um bis zu 10%. Nicht ganz so hoch – aber dennoch sehr ärgerlich – sind derzeit die Preiserhöhungen einiger Versicherungen. So gibt es derzeit deutliche Preiserhöhungen bei einigen KfZ-Versicherern sowie privaten Krankenversicherungen. Man hat jedoch auch als Bestandskunde gute Chancen, um noch einmal über den Preis zu verhandeln. Viele Gesellschaften nehmen die Preiserhöhung wieder teilweise zurück, um den Kunden nicht zu verlieren.

Mit dem Online-Tarifrechner den Anbieter schnell und unkompliziert wechseln

Wenn alle Stricke reißen, gibt es immer noch die Möglichkeit, den Anbieter zu wechseln. Wer schnell und unkompliziert in einen günstigeren Tarif wechseln möchte, sollte hierfür einen Tarifrechner im Internet verwenden. Ein onlinebasierter Tarifrechner spart Zeit, und enthält zudem alle relevanten und aktuellen Tarife der gewünschten Versicherung.

Auch Stromanbieter-Wechsel ist per Online-Tarifrechner möglich

Ähnlich funktioniert ein Stromanbieter-Wechsel im Netz. Wer zu einem günstigeren Stromanbieter wechseln möchte, muss lediglich ein paar Daten in den Tarifrechner eingeben, und erhält dann eine komplette Liste mit den im PLZ-Gebiet verfügbaren Stromanbietern aufgezeigt. Was sehr komfortabel ist: der Wechsel des Stromanbieters kann direkt online erfolgen. Die Kündigung des alten Anbieters wird durch den neuen Anbieter übernommen.

Beim Versicherungswechsel muss Kündigungsfrist beachtet werden

Nicht ganz so komfortabel ist der Wechsel einer Versicherung. Zwar gelangt der Verbraucher über den Tarifrechner schnell und unkompliziert zum günstigsten Tarif. Die Kündigung der alten Versicherung erfordert jedoch ein vom Versicherungsnehmer unterschriebenes Dokument, was der Versicherung zumindest per Fax zugehen sollte. Zu beachten sind hier zudem die Kündigungsfristen des bestehenden Vertrags. Diese können bis zu drei Monate zum Ende des Kalender- oder auch des Versicherungsjahres betragen. Kalenderjahr und Versicherungsjahr müssen nicht übereinstimmen.

Bei Tariferhöhungen gelten Sonderkündigungsrechte

Ausnahmen gelten jedoch bei Tariferhöhungen. Erhöht z.B. eine KfZ-Versicherung ihre Tarife, wird der Versicherungsnehmer darüber benachrichtigt, und kann in diesem Fall auch noch 1 Monat nach Zugang des Schreibens seinen Vertrag kündigen.

Tarifvergleich zeigt Einsparpotential auf

Für den Verbraucher ist es in jedem Fall sinnvoll, die eigenen Tarife mit den Angeboten am Markt zu vergleichen. Ein Online-Tarifrechner ist hierbei eine große Hilfe. Der Tarifvergleich kann auf verschiedenen Portalen, wie z.B. hier durchgeführt werden.