Die private Krankenversicherung – wer kann sich versichern?

veröffentlicht am 30. April 2012

Patient 1. Klasse – Personen, die nicht in der gesetzlichen Krankenkasse, sondern bei einer privaten Versicherung krankenversichert sind, werden häufig so bezeichnet, da sie in mancherlei Hinsicht gewisse Vorzüge wie zum Beispiel kürzere Wartezeiten auf einen Arzttermin genießen. Bei einem Versicherungsvergleich stellt sich zusätzlich oftmals heraus, dass die Beiträge für eine private Versicherung günstiger sind, als bei der gesetzlichen Krankenversicherung.

In der Tat ist es so, dass nur bestimmte Personengruppen für die Mitgliedschaft bei einer privaten Krankenversicherung zugelassen sind. Dies sind zunächst Freiberufler und Selbständige, sprich Personen, die in keinem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen, sowie alle Beamten, die keine freie Heilfürsorge genießen. Angestellte und Arbeiter können sich dann privat versichern, wenn ihr jährliches Bruttoeinkommen über der sogenannten Versicherungspflichtgrenze liegt.