Bundeskartellamt sieht Wettbewerb auf Gasmarkt als erwiesen an

veröffentlicht am 14. Juli 2010

Das im Jahr 2008 gegen 30 Gasanbieter eröffnete Verfahren wurde nun durch das Bundeskartellamt eingestellt. Seinerzeit wurde gegen die Unternehmen Anklage erhoben, weil der Verdacht auf Preisabsprachen zur Durchsetzung von erhöhten Gaspreisen bestand. Das Bundeskartellamt sieht es inzwischen als erwiesen an, dass auf dem Gasmarkt der erwünschte Wettbewerb existiert und stellte das Verfahren daher ein. Um die Einstellung des Verfahrens zu erreichen, waren die betroffenen Gasanbieter jedoch angehalten, diverse Auflagen einzuhalten. So mussten die Versorger für die Jahre 2007 und 2008 eine Summe von etwa 130 Millionen Euro an ihre Kunden zurückerstatten. Ebenso war es den Gasfirmen untersagt, eben diese erstatteten Beträge in 2009 von den Verbrauchern in Form von Preiserhöhungen zurückzuholen. Darüber hinaus verzichteten die Gasanbieter darauf, Kostensteigerungen durch höhere Bezugspreise und erhöhte Netznutzungsentgelte mit einem Gesamtvolumen von etwa 314 Millionen Euro an ihre Kunden weiterzugeben.