BGH kippt Klauseln zur Gaspreiskopplung an den Ölpreis
veröffentlicht am 7. Mai 2010
Mit einem Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Gaspreise für Privatkunden nicht mehr allein an der Ölpreisentwicklung festgemacht werden dürfen. Der BGH stellte dabei fest, dass Energieversorger mit der bisher gängigen Kopplung des Gaspreises an die Entwicklung des Ölpreises Zusatzgewinne realisieren können, welche über die einfache Weitergabe von steigenden Kosten hinausgehen, was eine unangemessene Benachteiligung der Kunden bedeute. Ebenso sieht der BGH darin eine Benachteiligung für die Kunden, dass für Endverbraucher auf dem Gasmarkt quasi kein wirksamer Wettbewerb bestehe, da sich die Gaspreise wegen der Ölpreisbindung nicht nach den üblichen Marktgesichtspunkten entwickeln könnten. Dass durch das Urteil kurz- oder mittelfristig eine spürbare Senkung der Gaspreise erfolgt, halten Branchenkenner jedoch für eher unwahrscheinlich. Dennoch halten viele Politiker und Verbraucherschützer das Urteil für richtungsweisend, da die grundsätzliche Bindung von Gas- und Ölpreis hierdurch zu bröckeln beginnen würde.