Anstieg von zinslosen Krediten für Hartz-IV-Empfänger

veröffentlicht am 14. Juli 2010

Medienberichten zufolge ist die Zahl der Bezieher von Arbeitslosengeld II, welche ein zinsloses Darlehen bei den Arbeitsagenturen beantragen, spürbar angestiegen. Wurden im Jahr 2008 noch Kredite mit einem Gesamtvolumen von 34,2 Millionen Euro gewährt, stieg die Summe in 2009 auf 43,5 Millionen Euro an. Die Bundesagentur für Arbeit verweist jedoch darauf, dass die extreme Zunahme in erster Linie darauf zurückzuführen sei, dass aus technischen Gründen auch die Zahlung des sogenannten Schulstarterpaketes zusammen mit den Darlehen erfolgt sei. Das Schulstarterpaket stellt eine Einmalzahlung von 100 Euro pro Kind und Schuljahr für Familien dar, die „Hartz IV“ beziehen. Dennoch sei ein stetiger Anstieg der Kreditvergaben zu verzeichnen. Der durchschnittliche Auszahlungsbetrag liegt pro Darlehen bei rund 250,00 Euro. Die Möglichkeit der Darlehensaufnahme ist im Sozialgesetzbuch geregelt. Der Grund für die Gewährung dieser Mikrokredite liegt in dem sogenannten „unabweisbaren Bedarf zur Absicherung des Lebensunterhalts“. Dieser ist gegeben, wenn dringende Anschaffungen von größeren Gegenständen erforderlich sind, die zum täglichen Bedarf zwingend benötigt werden. Hierzu zählen zum Beispiel Kühlschränke oder Waschmaschinen. Die Rückzahlung der Kredite erfolgt über frei zu vereinbarende Raten, oftmals nur in Höhe von fünf bis zehn Euro monatlich.